Irrtümer im deutschen Mietrecht

6. Januar 2009

Irrtümer im deutschen Mietrecht
Immobilien-News

Rechtsirrtümer gibt es in Deutschland zur Genüge. Besonders in Sachen Wohnungsmietrecht liegen mitunter Mieter und Vermieter gerne falsch in der Annahme, dass zum Beispiel die Mietkaution bei Abschluss eines Mietvertrages in einem Betrag gezahlt werden muss. Diese von Vermietern häufig aufgestellte Forderung an den Mieter verstößt gegen das Gesetz. Gemäß § 551 Abs. 2 des BGB hat der Mieter das Recht, die Kaution in drei Raten zu zahlen. Die erste Kautionsrate wird demnach mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Raten sind zusammen mit der zweiten und dritten Miete zu bezahlen.

Drei neue Nachmieter gelten nicht als vorzeitiges Ende des Mietverhältnisses

Grundsätzlich gilt: auch wenn man drei potenzielle Nachmieter für eine Wohnung gefunden hat, bedeutet dies nicht, dass ein unbefristetes Mietverhältnis automatisch beendet werden kann. Der Mieter hat demnach keinen Anspruch auf eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten. Dies gilt selbst dann, wenn der Mieter berufsbedingt oder aufgrund einer Pflegebedürftigkeit umziehen muss.

In Fällen, in denen ein Zeitmietvertrag abgeschlossen wurde oder das gegenseitige Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum eingeräumt wurde, ist die Rechtslage eine andere. Auf Grund einer längeren Vertragsbindung hat ein Mieter bei einem berufsbedingten Umzug oder die Verlegung in ein Pflegeheim aus dem Rechtsgrundsatz „Treu und Glauben“ heraus den Anspruch auf eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses gegen die Bereitstellung eines potenziellen Nachmieters.

Möbliertes Wohnen hat keinen rechtlichen Vorteil

Viele Vermieter sind der Meinung, dass die Vermietung von möblierten Zimmern oder Wohnungen rechtlich vorteilhaft sei. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr ist es so, dass der Vermieter die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht für das vermietete Mobiliar trägt. Die bekannten und üblichen Kündigungsschutzvorschriften gelten außerdem weiterhin. Nur wenn der vermietete Wohnraum Teil der Vermieterwohnung ist, entfällt dieser Kündigungsschutz des Mieters.

INTERVIEW: Wir versuchen, Konflikte zu vermeiden

27. Oktober 2008

Steigende Betriebskosten machen den Mietern am meisten zu schaffen, sagt Udo Casper, Landesgeschäftsführer des Deutschen Mieterbundes.

LORENZ KOCH
Wie ist denn das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern?

UDO CASPER: Das ist sicher in den allermeisten Fällen gut und problemlos. Wir in den Beratungsstellen des Mieterbundes lernen allerdings meist nur die Problemfälle kennen.

Wo liegen die Hauptprobleme?
CASPER: Klar bei den Betriebskosten, der so genannten zweiten Miete. Die ist in den letzten Jahren um fast 13 Prozent gestiegen, wobei Heizkosten den größten Teil ausmachen. Wir stellen fest, dass fast jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist. Oft aus formalen Gründen, weil Angaben falsch sind oder weil die Kosten falsch auf die Wohnungen verteilt worden sind.

Führt das dann zum Prozess, zum Wiedersehen vor Gericht?

CASPER: Es ist ja meist nicht böser Wille der Vermieter, der die Fehler auslöst, sondern Unwissenheit. Also versuchen wir, mit der Beratung Streit und Konflikte vor Gericht zu vermeiden. Die Wohnung als Ort des eigenen Lebens sollte streitfrei bleiben. Nur zwei Prozent der Beratungsfälle müssen dann von Gerichten geklärt werden. Oft sind dies Streitigkeiten um die Mietkaution.

Und wie entscheiden dann die Gerichte - pro oder contra Mieter?

CASPER: Es gibt keine generelle mieter- oder vermieterfreundliche Tendenz. Denn das Recht stellt ja einen Interessenausgleich her.

Info

Udo Casper ist seit 1990 Landesgeschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Baden-Württemberg, der rund 160 000 Mitglieder hat.
Artikel aus Südwest Aktiv vom 21.10.08

Falls der Mieter früher auszieht (dpa, 27.09.08)

27. September 2008

Ein Aufhebungsvertrag mit dem Hauseigentümer kann Streit verhindern

In einem sogenannten Aufhebungsvertrag regeln Vermieter und Mieter den Auszug aus der Wohnung, falls die sonst übliche dreimonatige Kündigungsfrist für den Mieter zu lang ist. Das kann zum Beispiel bei der Aufnahme eines neuen Jobs in einer anderen Stadt der Fall sein.

In der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien sollte vor allem ein fester Termin für das Vertragsende stehen, rät dazu der Deutsche Mieterbund in Berlin. Darüber hinaus können allerdings auch noch Sonderregeln für den Auszug getroffen werden: So kann zum Beispiel die Aufhebung davon abhängen, dass der Mieter einen geeigneten Nachmieter stellt. Beide Parteien müssen das Schriftstück natürlich unterschreiben.

Sinnvoll ist möglicherweise auch eine Vereinbarung über die Einrichtungsgegenstände, die beim Auszug in der Wohnung zurückbleiben sollen, erläutert der Mieterbund. Ebenso lässt sich in einer Klausel der Vereinbarung auch festhalten, ob und wann die Mietkaution zurückzuzahlen ist. Ist zwischen Mieter und Vermieter im Voraus alles geklärt, kann der Vertrag auch eine Regelung mit folgendem Wortlaut enthalten: “Mieter und Vermieter sind sich einig, dass keine wechselseitigen Ansprüche bestehen und dass die Mietkaution bei Übergabe der Schlüssel ausgezahlt wird.” dpa

Zum Artikel

Mietkaution bei Insolvenz des Vermieters

26. August 2008

Die Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters und des Mieters
Dr.Claudia Cymutta , WuM 2008, 441-444
Der Mieter muss unbedingt darauf achten, dass der Vermieter seine Kaution ordnungsgemäß auf einem offenen Treuhandkonto anlegt. Zur Umgehung eines eventuellen Lastschriftwiderrufs durch den…. mehr zu dem Thema bitte hier klicken.

Alternativen zum Sparbuch

13. August 2008

Das Magazin der Stiftung Warentest hat im Mai 2005 Alternativen zum Sparbuch vorgestellt.
- Tagesgeldkonto
- Investmentfonds
- Bankbürgschaft

Hier lesen sie den gesamten Artikel von Finanztest. weiter

Postbank Mietkaution Sparbuch

13. August 2008

Die Postbank bietet schon seit längerem das “Postbank Mietkaution Sparbuch” an.
Vorteil: Sie haben weder Einrichtungsgebühren noch Kontoführungsgebühren.
Nachteil: Für Kautionen unter 3.000 € erhalten sie 0,5 % p.a., ab 3.000 € 1,10 % p.a., ab 6.000 € 1,4 % p.a. und ab 50.000 € 2,4 % p.a.
Ein Inflationsausgleich annähernd zu erreichen müsste Ihre Mietkaution ziemlich hoch sein, ansonsten wäre es mit dieser Form sicherlich schwierig. Aber bilden sie sich selbst Ihr Urteil. Nähere Infos unter www.postbank.de

Warum befassen wir uns mit Mietkautionen?

13. August 2008

Seit mittlerweile 10 Jahren bin ich persönlich in der Anlageberatung tätig. Jahrelang war auch das Thema der niedrigverzinsten Mietkautionsanlage mir ein Dorn im Auge. Kunden hatten immer wieder angefragt, ob es denn diesbezüglich nichts vernünftigeres als das fast unverzinste Mietkautionssparbuch gäbe. Die durchschnittliche Verzinsung von Mietkautionen in Deutschland beträgt ca. 1 % p.a. (laut Financial Times Deutschland).

Meine Meinung war immer schon, das die Mietkaution zumindest die Inflation abdecken sollte, damit über die Jahre der Kautionsbetrag nicht wegschmilzt. Anfang 2007 haben wir dann MietkautionPlus ins Leben gerufen. Dabei wird ein Investmentdepot an den jeweiligen Vermieter als Pfand hinterlegt. Als Auswahl steht ein Geldmarktfonds (MietkautionPlus extrem konservativ), ein Immobilienfonds (MietkautionPlus konservativ) oder ein Aktiengarantiefonds (MietkautionPlus chancenorientiert). Mit MietkautionPlus wollen wir immer die Renditevorstellungen des Mieters und das Sicherheitsbedürfnis des Vermieters optimal vereinen. Komplettiert wurde das Ganze als wir als Depotbank- und Fondspartner die DWS Investments (Deutsche Bank Gruppe) gewinnen konnten. Die Zusammenarbeit hat sich in den Monaten als sehr zuverlässig erwiesen.

Warum sich dann nur mit dem 4. oder 5. Besten Steak begnügen, wenn wir unseren Kunden das BESTE präsentieren können?
Ihr Alper Oral
Geschäftsführer Premium Select GmbH - mietkautionplus.de

Kunden berichten über uns!

5. August 2008

Unsere Referenzen sprechen für sich! Natürlich können wir Ihnen jede Menge Informationen und Erläuterungen über den Nutzen unserer Produkte und uns als zuverlässigen Partner darstellen. Aber lesen Sie einfach, was Kunden und Geschäftspartner von MietkautionPlus halten.

DWS - eine ausgezeichnete Fondsgesellschaft

4. August 2008

DWS Investments – Immer auf Spitzenpositionen

Lipper Fund Awards

Best Fund Group - Overall Large

Morningstar Fund Awards
Best Large Fixed Income House

Runner Up Multi-Asset Fund House

FONDSprofessionell: Deutscher Fondspreis
1. Platz Service-Qualität

Capital
Top Fondsgesellschaft 2008

€uro FundAward 2. Platz Große Gesellschaften

2007
Standard & Poor’s Fund Awards Deutschland
Sieger große Gruppen für 5 und 10 Jahre
€uro-Fund-Awards
Fondsgesellschaft des Jahres 2007 – Große Gesellschaften
Capital / Feri Rating & Research / Steria Mummert Consulting
Top Fondsgesellschaft
FONDSprofessionell / Morningstar
Deutscher Fondspreis

2006
Standard & Poor’s Fund Awards Deutschland
Sieger große Gruppen für 5 und 10 Jahre
Capital / Feri Rating & Research / Steria Mummert Consulting
Top Fondsgesellschaft
FONDSprofessionell / Morningstar
Deutscher Fondspreis
Lipper European Fund Awards
Sieger Gesamtwertung – Große Gruppen

2005
Standard & Poor’s Fund Awards Deutschland
Sieger große Gruppen für 1, 5 und 10 Jahre
Capital / Feri Rating & Research / Steria Mummert Consulting
Top Fondsgesellschaft

2004
Standard & Poor’s Fund Awards Deutschland
Sieger große Gruppen für 1, 5 und 10 Jahre
Capital / Feri Rating & Research / Steria Mummert Consulting
Top Fondsgesellschaft

2003
Standard & Poor’s Fund Awards Deutschland
Sieger große Gruppen für 5 und 10 Jahre

2002
Standard & Poor’s Fund Awards Deutschland
Sieger große Gruppen für 5 und 10 Jahre

2001
Standard & Poor’s Fund Awards Deutschland
Sieger große Gruppen für 5 Jahre

2000
Standard & Poor’s Fund Awards Deutschland
Sieger große Gruppen für 1 und 5 Jahre

1999
Standard & Poor’s Fund Awards Deutschland
Sieger große Gruppen für 3 und 5 Jahre

1998
Standard & Poor’s Fund Awards Deutschland
Sieger große Gruppen für 3 und 5 Jahre

1997
Standard & Poor’s Fund Awards Deutschland
Sieger große Gruppen für 3 und 5 Jahre

1996
Standard & Poor’s Fund Awards Deutschland
Sieger große Gruppen für 1, 3 und 5 Jahre

1995
Standard & Poor’s Fund Awards Deutschland
Sieger große Gruppen für 1, 3 und 5 Jahre

DWS Performance Select 2014

4. August 2008

Garantiefonds - DWS Performance Select 2014
ISIN: LU021694394; WKN: A0D9TL

Der Fonds investiert vorwiegend in fest- bzw. variabelverzinslichen Wertpapieren, Wandelanleihen und Genussscheinen. Er wird insbesondere die Möglichkeit nutzen, Optionen und Finanzterminkontrakte zur Optimierung des Anlageziels einzusetzen. Darüber hinaus werden Derivate wie z.B. Optionen und/oder Swaps auf einen Korb internationaler Aktienwerte eingesetzt. Durch die Nutzung dieser speziellen Derivate partizipiert der Fonds an der potentiellen Wertentwicklung eines Aktienkorbes, der aus 24 Aktien aus acht verschiedenen Regionen besteht.
Quelle: www.fondsweb.de

Die DWS garantiert dem Anleger die Rückzahlung von mindestens 100 EUR je Anteil im Jahr 2014. Der Anleger partizipiert von 115 % der Kursentwicklung des Aktienkorbes